Torführungsbügel Stahl verzinkt verstellbar 140-180 mm mit 4 Nylonrollen
15,01 €*
Disponibile immediatamente, tempi di consegna: Lieferzeit 1-2 Werktage
Informazioni sul prodotto "Torführungsbügel Stahl verzinkt verstellbar 140-180 mm mit 4 Nylonrollen"
Torführungsbügel für Schiebetore
Dieser Torführungsbügel von FeNau dient der oberen Führung von freitragenden Schiebetoren und Rolltoren. Er stabilisiert das Torblatt während der Bewegung und verhindert ein seitliches Kippen. Die Konstruktion aus galvanisch verzinktem Stahl gewährleistet eine hohe Stabilität und einen zuverlässigen Korrosionsschutz im Außenbereich. Dank der doppelten Verstellmöglichkeit lässt sich der Bügel präzise an unterschiedliche Torblattstärken anpassen.
Technische Details im Überblick
- Produkttyp: Torführungsbügel mit Doppelverstellung
- Material: Stahl
- Oberfläche: Galvanisch verzinkt
- Verstellbereich (L): 140 - 180 mm
- Befestigungsgewinde (M): M12
- Abmessung (a): 140 mm
- Abmessung (c): 53 mm
- Abmessung (e): 10 mm
- Abmessung (s): 35 mm
- Ausstattung: 4 Nylon-Führungsrollen
Einsatzbereiche und Montage
Der Führungsbügel eignet sich für den Einsatz an privaten Einfahrtstoren sowie an gewerblichen und industriellen Toranlagen. Die vier laufruhigen Nylonrollen sorgen für eine geräuscharme und materialschonende Führung des Tores. Die Montage erfolgt durch Verschrauben der Grundplatte an einem festen Untergrund wie einem Torpfosten oder einer Mauer. Die Rollen lassen sich anschließend exakt auf die Torstärke einstellen, um einen optimalen und sicheren Lauf zu gewährleisten.
| Werkstoff: | Stahl |
|---|
Sicurezza dei prodotti (GPSR)
Fabbricante / persona responsabile nell'UE: FeNau GmbH, Veit-Stoß-Str. 20, 90579 Langenzenn, Germania · info@fenau.eu · +49 911 97917230
Avvertenze di sicurezza: i prodotti metallici possono avere bordi taglienti – indossare guanti protettivi. Rispettare i carichi ammissibili e le istruzioni di montaggio; fissare saldamente gli elementi prima dell'uso.
Tutte le informazioni sulla sicurezza dei prodotti → · I vostri diritti di garanzia legale →